Jugendamt verwehrt Akteneinsicht von Bezirksverordneten

Die CDU Fraktion setzte in der BVV im März die Akteneinsicht für die Vergabeunterlagen zur Betreiberauswahl für die Einrichtung am Balzerplatz durch. Unser Antrag sah vor Allem den Hauptausschuss in der Verantwortung, das Verfahren kritisch zu prüfen.


Unabhängig davon ist nach Bezirksverwaltungsgesetz und nach der Geschäftsordnung der BVV jedem Bezirksverordneten Akteneinsicht zu gewähren.

Dem Jugendamt ist dieses Gesetz offenbar fremd. Nicht nur das Jugendstadträtin Witt gerade mal vier Tage vorher zur Akteneinsicht einlädt, das Jugemdamt verwehrt Bezirksverordneten, die nicht Mitglied im Jugendhilfe- oder dem Hauptausschuss sind, stur die Einsichtnahme. Ein unglaublicher Vorgang.

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